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Steuerberater / Steuerberaterin, Praxistreuhänder bestellen

Allgemeine Informationen

Bestellung eines Praxistreuhänders nach § 71 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, diese zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verfahrensablauf

Die Bestellung eines Praxistreuhänders ist schriftlich bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag (Original)

Frist/Dauer

keine

Kosten

Verfahren: EUR 155,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

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