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Fortbildungen für Psychotherapeuten anerkennen lassen

Allgemeine Informationen

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern und -veranstaltungen gemäß Fortbildungsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) prüft auf Antrag Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, bevor diese stattfinden. Dazu müssen die Veranstaltungen die Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK erfüllen.

Die OPK ist für die Anerkennung und Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig, wenn die Fortbildungsveranstaltung in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, im Freistaat Sachsen sowie im Freistaat Thüringen stattfindet.

Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung der Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten. Der Fortbildungsveranstalter ist berechtigt, auf die Akkreditierung durch die OPK öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Bescheinigungen auszustellen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)

Voraussetzungen

Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen kann nur erfolgen, wenn:

  • die Fortbildungsinhalte auf Psychotherapeuten und auf die psychotherapeutische Berufsausübung ausgerichtet sind,
  • die Fortbildungsinhalte dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Psychotherapie entsprechen,
  • die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden,
  • sich die Auswahl der Fortbildungsinhalte nicht an wirtschaftlichen Interessen orientiert und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden,
  • die weltanschauliche Neutralität gewahrt ist,
  • die Qualifikation der Referenten und Supervisoren bestimmten Anforderungskriterien entspricht (siehe Anlage 2 der Fortbildungsordnung der OPK)
  • und der Fortbildungserfolg überprüfbar ist.

Verfahrensablauf

Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie einen Akkreditierungsbescheid, eine Musterteilnahmebescheinigung sowie eine Teilnehmerliste.

  • Einen Muster-Evaluationsbogen für Veranstaltungen können Sie online abrufen (siehe –> "Formulare und andere Angebote").
  • Ihre Veranstaltungen können Sie auf Wunsch im Veranstaltungskalender der OPK veröffentlichen lassen.

Hinweis: Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen und diese der OPK bis spätestens einen Monat nach der Veranstaltung zu übersenden

Erforderliche Unterlagen

Ohne die folgenden Unterlagen kann der Antrag nicht geprüft werden:

  • Inhaltliche Beschreibung der Fortbildung
  • Informationen zu Referentinnen und Referenten und deren Qualifikation
  • Detaillierter Zeitplan der Fortbildung

Frist/Dauer

  • Antrag: Vorlage spätestens am Vortag des 1. Veranstaltungstages (rückwirkende Akkreditierung ausgeschlossen)

Legen Sie Ihren Akkreditierungsantrag bitte so früh wie möglich vor.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK). 10.10.2024

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