Hundesachverständiger, Bestellung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen im Hundewesen nach der Durchführungsverordnung "Gefährliche Hunde" (DVOGefHundG)
Achtung! Beachten Sie bitte, dass im Freistaat Sachsen derzeit kein Bedarf an neuen Hundesachverständigen besteht. Deshalb führt das Staatsministerium des Innern bis auf Weiteres auch keine Informationsschulungen durch.
Für Hunde, die der Gesetzgeber als potenziell gefährlich ansieht, müssen Hundehalter* ein Gutachten über die Ungefährlichkeit der Tiere vorlegen. Anerkannt werden ausschließlich Gutachten von öffentlich bestellten Hundesachverständigen.
Wenn Sie als Tierarzt praktizieren beziehungsweise bestellter Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder Behindertenbegleithundewesen sind, können Sie sich als Sachverständiger im Hundwesen behördlich anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt durch öffentliche Bestellung.
Sind Sie bereits als Hundesachverständiger nach vergleichbaren Vorschriften eines anderen Bundeslandes anerkannt, müssen Sie dies lediglich der Kreispolizeibehörde (Ordnungsamt beim Landratsamt – in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung) nachweisen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Voraussetzungen
fachspezifische Tätigkeit, insbesonderere als
- praktizierender Veterinärmediziner oder
- bestellter Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder Behindertenbegleithundewesen
Sie müssen diese Tätigkeit auch tatsächlich ausüben.
Teilnahme an einer Informationsschulung des Staatsministeriums des Innern
Verfahrensablauf
Die Anerkennung als Sachverständiger im Hundewesen beantragen Sie formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und Nachweise, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren, wie etwa über nachzureichende Unterlagen und den Termin der Informationsschulung.
- Sind die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllt, werden Sie vereidigt und Sie erhalten eine Bestellungsurkunde sowie den Bestellungsbescheid.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- zwei Probegutachten
- weitere Nachweise auf Anforderung durch die zuständige Stelle
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) – Sachverständige im Hundewesen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatskanzlei, Redaktion Amt24 09.06.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.