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Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Beruf als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt gemeinsam mit anderen Berufsträgern ausüben wollen, können Sie sich zu einer Berufsausübungsgesellschaft zusammenschließen.

Hinweis: Dies gilt auch, wenn nur eine einzige Person Gesellschafter ist.

Eine Zulassungspflicht kann bestehen. Die Gesellschaftsform der Berufsausübungsgesellschaft können Sie wählen. Zulässig sind u.a. Gesellschaften nach deutschem Recht, einschließlich Handelsgesellschaften, und europäische Gesellschaften. Nach der erfolgreichen Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.

Die zugelassene Berufsausübungsgesellschaft wird im bundesweiten Anwaltsverzeichnis eingetragen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Voraussetzungen

  • Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs.
  • Die Gesellschafter sind Anwälte / Anwältinnen, Steuerberater/-innen, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer/-innen oder
    • Angehörige von Anwaltsberufen, Steuerberater/-innen, Wirtschaftsprüfer/-innen und vereidigte Buchprüfer/-innen bestimmter anderer Staaten;
    • Personen, die einen freien Beruf ausüben.
  • Anteile der Berufsausübungsgesellschaft dürfen nicht für Dritte gehalten werden.
  • Dritte dürfen nicht am Gewinn der Berufsausübungsgesellschaft beteiligt werden.
  • Dem Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft müssen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen in vertretungsberechtigter Zahl angehören.
  • Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung der Berufsausübungsgesellschaft.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie per Antragsformular, welches Sie über die Seite der Rechtsanwaltskammer beziehen können oder online über das Amt24 stellen. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Anlagen mit allen notwendigen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.

Online-Antrag

Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Prüfung und Zulassung

  • Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
  • Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Berufsausübungsgesellschaft zugelassen und erhält einer Zulassungsurkunde.
  • Mit der Zulassung wird die Berufsausübungsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer und erhält ein eigenes besonderes Anwaltspostfach (beA).
  • Gegen die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer kann Klage zum Sächsischen Anwaltsgerichtshof erhoben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anlagen A – G zum Antrag
  • Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
  • Registerauszug – falls Eintragungspflicht besteht (Kopie)
  • Gesellschafterliste – falls Eintragungspflicht besteht (Kopie)
  • Anstellungsverträge der Geschäftsführer/-innen, der Prokuristen/Prokuristinnen, der Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb (Kopie)
  • Gesellschaftsvertrag (Kopie)
  • Gesellschafterbeschlüsse über die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane – sofern nicht aus dem Registerauszug ersichtlich (Kopie)
  • Bei nichtanwaltlichen Gesellschaftern: aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Kammer (bei verkammerten Berufen), ansonsten Qualifikations- oder Tätigkeitsnachweise

Frist/Dauer

keine

Kosten

Verfahrenskosten:

  • Grundgebühr für max. 3 Gesellschafter: EUR 1.000
  • Zusatzgebühr für jede weitere Person als Gesellschafter oder Mitglied der Geschäftsführung- und Aufsichtsorgane: EUR 150,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024

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