ERP-Gründerkredit "Universell" (KfW)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Förderkredit zur Finanzierung von Gründungsvorhaben, Übernahmen und tätigen Beteiligungen, KfW-Programm Nr. 073/074, 075/076
Durch dieses Programm erhalten Sie einen Kredit mit vergünstigten Zinsen. Es richtet sich an Gründer*, Unternehmensnachfolger, Freiberufler und junge Unternehmen. Diese können die Förderung auch für Investitionen im Ausland und Joint Ventures erhalten. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
In der aktuellen Coronakrise bietet die KfW den ERP-Gründerkredit – Universell in zwei Varianten an:
- Variante 1 für drei bis fünf Jahre alte Unternehmen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind: Produktnummer 075/076
- Variante 2 für Unternehmen jeden Alters: Produktnummer 073/074
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen
Höhe
bis zu EUR 100 Millionen
Variante 1:
- bis EUR 3 Millionen ohne Risikoprüfung
- EUR 3 – 10 Millionen mit Risikoprüfung im Schnellverfahren
Laufzeit
mit Risikoübernahme (075/076)
- für Kredite über EUR 1.800.000: bis zu sechs/zehn Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit, max. zwei Jahre tilgungsfrei zu Beginn
- für laufende Kosten (Betriebsmittel und Warenlager): bis zu zwei Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit, Tilgung am Laufzeitende
ohne Risikoübernahme (073/074):
- für Anschaffungen (Investitionen), Übernahmen und tätige Beteiligungen: bis zu fünf/zehn/zwanzig Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit, ein/zwei/drei Jahre tilgungsfrei zu Beginn
- für laufende Kosten (Betriebsmittel): bis zu fünf Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit, max. ein Jahr tilgungsfrei zu Beginn
- für Material- und Warenlager: bis zu fünf/zehn Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit, ein/zwei Jahre tilgungsfrei Beginn
Zinsen
je nach Vorhaben (siehe Konditionenübersicht)
Auszahlung
100 %
Tilgung
Nach tilgungsfreier Anlaufzeit in festen monatlichen Raten. Eine außerplanmäßige Tilgung ist möglich.
Sicherheiten
- Produkt 075/076: Übernahme von 80 bis 90 % des Bankenrisikos durch die KfW
- Produkt 073/074: bankübliche der Hausbank
Hinweise:
- Grundsätzlich ist die Kombination des ERP-Gründerkredits – Universell mit anderen Fördermitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen) möglich.
- Eine Kombination mit anderen KfW-/ERP-Programmen mit Risikoübernahme ist ausgeschlossen.
- Wenn Sie für den ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2020 eine Zusage erhalten haben, können Sie zusätzlich den KfW-Schnellkredit beantragen.
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
- Selbstständige und Freiberufler
- Unternehmen
Verfahrensablauf
- Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihre Bankberaterin oder Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus. Einen Musterantrag können Sie im Internet einsehen.
- Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- für die Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 09.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.