Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Volljuristinnen und Volljuristen, die als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.
Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Voraussetzungen
- Befähigung zum Richteramt (Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung) oder
- Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (nach 3-jähriger Tätigkeit) oder
- Bestehen der Eignungsprüfung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie per Antragsformular, welches Sie über die Seite der Rechtsanwaltskammer beziehen können oder online über das Amt24 stellen. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Das Zulassungsverfahren dauert regelmäßig bis zu 8 Wochen nach Einreichung der erforderlichen Dokumente und Daten.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass im Zuge des Zulassungsverfahrens routinemäßig ein Auszug beim Bundeszentralregister angefordert wird. Dort sind längere Antwortzeiten möglich, so dass sich die Antragsbearbeitung insgesamt verzögern kann.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung eingeladen.
Tipp: Möchten Sie als Mitglied einer Religionsgemeinschaft an Stelle des Eides eine andere Beteuerungsformel gebrauchen, teilen Sie diese vorher mit.
- Mit Aushändigung der Urkunde und Vereidigung sind Sie befugt, die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu führen und tätig zu sein.
- Sobald Sie Ihre Urkunde erhalten haben, werden Sie in das Anwaltsverzeichnis Rechtsanwaltskammer Sachsen und das Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aufgenommen.
- Für Sie wird ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet.
- Gegen die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer kann Klage zum Sächsischen Anwaltsgerichtshof erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über akademische Grade
- Kanzleibestätigung
- Bei Zweittätigkeit: Freistellungserklärung des Arbeitgebers
- Prüfungszeugnis über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
- Oder Diplomzeugnis eines Diplom-Juristen/einer Diplom-Juristin, Diplomurkunde
- Nachweis einer juristischen Praxis von mindestens 2 Jahren
- Oder Zeugnis über die Lehrbefähigung für Recht der ehemaligen DDR
- Oder Nachweis der min. 3-jährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassene r europäische Rechtsanwältin bzw. niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts (inkl. Gemeinschaftsrecht)
- Oder Nachweis bei kürzerer als 3-jähriger Tätigkeit als niedergelassene europäische Rechtsanwältin bzw. niedergelassener europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet des deutschen Rechts
- Oder Zeugnis über die Eignungsprüfung
Frist/Dauer
keine
Kosten
Verfahrenskosten: EUR 225,00
Rechtsgrundlage
- § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) – Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
- §§ 11, 13 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) – Voraussetzungen
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.