Rechtsanwaltschaft, Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in einem Staat der Europäischen Union (EU), beziehungsweise in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz dürfen Sie in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt/niedergelassene Rechtsanwältin unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen Sie in die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden sein.
Hinweis: Wenn Sie als niedergelassene europäische Rechtsanwältin / niedergelassener europäischer Rechtsanwalt mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts tätig waren, können Sie zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen werden und die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" beziehungsweise "Rechtsanwalt" tragen. Die genauen Voraussetzungen sind im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) festgelegt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
- Berufszugehörigkeit im Herkunftsstaat, das heißt, Sie müssen bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein
- Berufshaftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie per Antragsformular, welches Sie über die Seite der Rechtsanwaltskammer beziehen können oder online über das Amt24 stellen. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Aufnahmeverfahren
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Aufnahmevoraussetzungen geprüft.
- Das Aufnahmeverfahren dauert regelmäßig bis zu 8 Wochen nach Einreichung der erforderlichen Dokumente und Daten.
- Wenn sämtliche Aufnahmevoraussetzungen vorliegen, werden Sie zur Vereidigung eingeladen.
- Mit der Aufnahme werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
- Nach der Aufnahme ist die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zu führen.
- Sie erhalten ein eigenes besonderes Antwaltspostfach (beA).
- Gegen die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer kann Klage zum Sächsischen Anwaltsgerichtshof erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über akademische Grade
- Kanzleibestätigung
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der europäischen Rechtsanwältin / des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist
- Zulassungsurkunde
Frist/Dauer
keine
Kosten
Verfahrenskosten: EUR 225,00
Rechtsgrundlage
- § 2 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) – Niederlassung
- §§ 11 ff. EuRAG – Voraussetzungen
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024
Zuständige Dienststelle
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