Steuerberater / Steuerberaterin, Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Anzeige von Veränderungen nach § 56 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung müssen unverzüglich bei der Steuerberaterkammer gemeldet werden.
Dazu zählen:
- Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages
- jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den Versicherungsschutz nach der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater*, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) beeinträchtigt
- Wechsel der Versicherung
- Beginn und Beendigung der Versicherungspflicht infolge einer Änderung der Form der beruflichen Tätigkeit
- Widerruf einer vorläufigen Deckungszusage
Der Versicherer ist befugt, der zuständigen Steuerberaterkammer jegliche Änderung mitzuteilen. Die zuständige Steuerberaterkammer ist zusätzlich berechtigt entsprechende Auskünfte bei dem Versicherer einzuholen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Informieren Sie die Steuerberaterkammer schriftlich über die Änderung in der Berufshaftpflichtversicherung.
Erforderliche Unterlagen
schriftliche Mitteilung (Original)
Frist/Dauer
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 56 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) – Anzeige von Veränderungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.