Bescheinigung in Steuersachen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen eine Bescheinigung des Finanzamts über Ihr steuerliches Erklärungs- und Zahlungsverhalten, die sogenannte Bescheinigung in Steuersachen. Eine solche Bescheinigung wird unter anderem für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe) verlangt.
Zuständige Stelle
Finanzamt
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
- Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Jeweilige Regelungen in Rechtsnormen aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.