ERP-Gründerkredit "Startgeld"
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Förderkredit für Existenzgründer mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis EUR 100.000, KfW-Programm Nr. 067
Dieses Programm unterstützt Sie innerhalb der ersten drei Jahre Ihrer Geschäftstätigkeit als Kleinunternehmer oder Freiberufler. Für Investitionen und Betriebsmittel können Sie ein Förderdarlehen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 100.000 erhalten. Davon können Sie bis zu EUR 30.000 für Betriebsmittel einsetzen.
Mitfinanziert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung und Übernahme bestehender Unternehmen ebenso wie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Auch erneute Unternehmensgründungen können gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Mit dem Gründerkredit können Sie beispielsweise investieren in
- Grundstücke und Gebäude
- Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Personalkosten
- Material- und Warenlager
Tipp: Für Investitionen von mehr als EUR 100.000 stellt Ihnen die KfW den ERP-Gründerkredit "Universell" zur Verfügung.
Konditionen
Art der Förderung
Darlehen
Höhe
maximal EUR 100.000 (davon bis zu EUR 30.000 für Betriebsmittel)
Laufzeit
- maximal zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei oder
- maximal fünf Jahre, davon bis zu ein Jahr tilgungsfrei
Zinsen
Festzins für die gesamte Laufzeit
Auszahlung
100 Prozent
Tilgung
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen monatlichen Raten
Sicherheiten
- bankübliche
- Die KfW stellt Ihre Hausbank zu 80% von der Haftung frei.
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Existenzgründer
- Freiberufler
- junge Unternehmen
Weitere Voraussetzungen
Der oder die Antragstellende möchte
- ein Unternehmen gründen oder festigen.
- sich an einem Unternehmen beteiligen.
- ein Unternehmen übernehmen.
Verfahrensablauf
- Beraten Sie zunächst mit Ihrer Hausbank, ob dieser Kredit zu Ihrem Vorhaben passt.
- Wenn ja, reicht Ihre Hausbank die nötigen Unterlagen bei der KfW für Sie ein.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
- außer Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 01.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.