Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die Einheitlichen Ansprechpartner* über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach abzuwickeln.
Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden. Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.
Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,
- wenn Sie als Inländer oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat aus unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
- wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation in einem reglementierten Beruf, den sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben haben, formal anerkennen lassen wollen.
Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:
- Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen,
- Kosten und
- Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Die Informationsbereitstellung erfolgt für Sie kostenfrei. Wenn Sie Information oder Beratung durch den Einheitlichen Ansprechpartner wünschen, kontaktieren Sie diesen bitte über die angegebenen Kontaktdaten. Das Ausfüllen und Versenden des Formulars zur Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht erforderlich.
Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Für die Verfahrensabwicklung durch den Einheitlichen Ansprechpartner entstehen für Sie Gebühren. Wenn Sie den Einheitlichen Ansprechpartner mit der Verfahrensabwicklung beauftragen wollen, nutzen Sie das Formular "Einheitlichen Ansprechpartner online beauftragen".
Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen
Voraussetzungen
Den Service der Einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende und
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich am besten zunächst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner.
- Damit der Einheitliche Ansprechpartner Ihr Verfahren begleiten kann, ist eine Beauftragung durch Sie erforderlich. Das dazu vorgesehene Formular können Sie online übermitteln (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Desweiteren benötigt der Einheitliche Ansprechpartner alle für das jeweilige Verfahren erforderlichen Dokumente und Auskünfte (zum Beispiel eine ausgefüllte Gewerbeanzeige).
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis: Nähere Informationen finden Sie auf der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Verwaltungsverfahrens unter Amt24.
Frist/Dauer
- bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind der Leistungsbeschreibung des jeweiligen abgewickelten Verwaltungsverfahrens unter Amt24 zu entnehmen
Hinweis: Die Frist für das abgewickelte Verwaltungsverfahren beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Kosten
- Information und Beratung: kostenfrei
- Verfahrensabwicklung: EUR 17,00 je angefangene Viertelstunde (maximal: Betrag der Verwaltungsgebühren für das/die abgewickelte/n Verfahren)
Hinweis: Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service des Einheitlichen Ansprechpartners müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr abgewickeltes Verwaltungsverfahren bezahlen. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren unter Amt24.
Rechtsgrundlage
- Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Artikel 57 und 57a Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
- §§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Nr. 30 Einheitlicher Ansprechpartner
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.