Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter anerkennen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung von Kenntnissen für die Sachkunde eines Projektleiters nach § 28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein.
Zu den einzelnen Lehrinhalten der Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Abs. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ein Curriculum erarbeitet.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für im Freistaat Sachsen durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen
Voraussetzungen
Auf der Fortbildungsveranstaltung sollen Kenntnisse folgender Themenbereiche vermittelt werden:
- Gefährdungspotenziale von Organismen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie und bei Freisetzungen,
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen,
- Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen sowie zum Arbeitsschutz
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich formlos beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung.
- Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Fortbildungsunterlagen bei.
- Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (Original)
- Fortbildungsunterlagen (Kopie)
Frist/Dauer
keine
Kosten
EUR 360,00 bis EUR 2.400,00
Rechtsgrundlage
- § 28 Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung – GenTSV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 45 Tarifstelle 23
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 23.09.2024
Zuständige Dienststelle
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