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Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter anerkennen

Allgemeine Informationen

Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung von Kenntnissen für die Sachkunde eines Projektleiters nach § 28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)

Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. 

Zu den einzelnen Lehrinhalten der Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Abs. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ein Curriculum erarbeitet.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für im Freistaat Sachsen durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen

Voraussetzungen

Auf der Fortbildungsveranstaltung sollen Kenntnisse folgender Themenbereiche vermittelt werden:

  • Gefährdungspotenziale von Organismen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie und bei Freisetzungen,
  • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen,
  • Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen sowie zum Arbeitsschutz

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich formlos beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung.

  • Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Fortbildungsunterlagen bei.
  • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (Original)
  • Fortbildungsunterlagen (Kopie)

Frist/Dauer

keine

Kosten

EUR 360,00 bis EUR 2.400,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 23.09.2024

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