Förderkredit "Betriebsmittel" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 254
Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Finanziert werden vor allem Betriebsmittel dieser Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.
Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 enthalten.
Welche Vorhaben werden finanziert?
Kauf von Betriebsmitteln aller Art (zum Beispiel Rohstoffe und Produktionsmittel).
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Umschuldungen.
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 %
Laufzeit
bis maximal 10 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Zuständige Stelle
Landwirtschaftliche Rentenbank
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft, dazu zählen:
- Unternehmen der Ernährungswirtschaft (zum Beispiel Erstverarbeiter landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Lebensmittelproduzenten einschließlich Ernährungshandwerk)
- Agrargewerbliche Handel- und Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel aus den Bereichen Land- und Hoftechnik, Saatgut, Dünge- und Futtermittel, Tierzucht, Tierärzte, Landhandel)
- forstwirtschaftliche Unternehmen
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Frist/Dauer
- Beantragung vor Beginn Ihres Vorhabens.
- Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024
Kosten
- Kreditzinsen
- Bearbeitungsgebühr
- Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
- Darlehenssumme > EUR 125.000: Bearbeitungsgebühr max. EUR 1.250
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 03.08.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.