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Förderkredit "Betriebsmittel" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 254

Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Finanziert werden vor allem Betriebsmittel dieser Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 enthalten.

Welche Vorhaben werden finanziert?

Kauf von Betriebsmitteln aller Art (zum Beispiel Rohstoffe und Produktionsmittel).

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Umschuldungen.

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 %

Laufzeit
bis maximal 10 Jahre

Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Zuständige Stelle

Landwirtschaftliche Rentenbank

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft, dazu zählen:
    • Unternehmen der Ernährungswirtschaft (zum Beispiel Erstverarbeiter landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Lebensmittelproduzenten einschließlich Ernährungshandwerk)
    • Agrargewerbliche Handel- und Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel aus den Bereichen Land- und Hoftechnik, Saatgut, Dünge- und Futtermittel, Tierzucht, Tierärzte, Landhandel)
  • forstwirtschaftliche Unternehmen

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Frist/Dauer

  • Beantragung vor Beginn Ihres Vorhabens.
  • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

Kosten

  • Kreditzinsen
  • Bearbeitungsgebühr
    • Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
    • Darlehenssumme > EUR 125.000: Bearbeitungsgebühr max. EUR 1.250

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 03.08.2022

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