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Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger, Förderung beantragen (FRL KStB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (FRL-KStB), Nr. 01041

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen im besonderen Landesinteresse. Ziel der Förderung ist es, die Straßen- und Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulastträgerschaft zu verbessern.

Was wird gefördert?:

Mitfinanziert werden unter anderem:

  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
  • Gemeinschaftsmaßnahmen mit der staatlichen Straßenbauverwaltung
  • Straßeninfrastrukturprojekte mit überregionaler, das heißt über einen Landkreis hinausgehender Bedeutung, insbesondere Vorhaben
    • an Ingenieurbauwerken mit herausragender verkehrlicher oder touristischer oder historischer Bedeutung;
    • in Vorbereitung von Landesgartenschauen, Bundesgartenschauen, Tag der Sachsen;
    • in Vorbereitung überregionaler Großveranstaltungen von herausragender Bedeutung für die Region.
  • Maßnahmen zur Radverkehrsförderung

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung als Anteilfinanzierung (nichtrückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

  • Höchstfördersatz: 50 bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Abhängigkeit vom jeweiligen Fördergegenstand

Hinweise

  • Es besteht kein Anspruch auf diese Förderung.
  • Die Gewährung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Städte, Gemeinden,
  • Landkreise,
  • kommunale Zusammenschlüsse,

die als Baulastträger oder aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen oder Richtlinien des Bundes zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

Weitere Voraussetzungen gibt die Förderrichtlinie vor.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei Bedarf vor der Antragstellung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) über die notwendigen Antragsunterlagen und den Ablauf des Förderverfahrens.

  • Das vorgeschriebene Antragsformular, weitere Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie über das LASuV-Internetportal.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr ("zuständige Stelle") ein.
  • Für kreisangehörige Städte und Gemeinden erfolgt die Antragstellung über das ortszuständige Landratsamt.
  • Nach der Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr ab.

Frist/Dauer

­

Kosten

für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 03.07.2024

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