Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger, Förderung beantragen (FRL KStB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (FRL-KStB), Nr. 01041
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen im besonderen Landesinteresse. Ziel der Förderung ist es, die Straßen- und Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulastträgerschaft zu verbessern.
Was wird gefördert?:
Mitfinanziert werden unter anderem:
- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
- Gemeinschaftsmaßnahmen mit der staatlichen Straßenbauverwaltung
- Straßeninfrastrukturprojekte mit überregionaler, das heißt über einen Landkreis hinausgehender Bedeutung, insbesondere Vorhaben
- an Ingenieurbauwerken mit herausragender verkehrlicher oder touristischer oder historischer Bedeutung;
- in Vorbereitung von Landesgartenschauen, Bundesgartenschauen, Tag der Sachsen;
- in Vorbereitung überregionaler Großveranstaltungen von herausragender Bedeutung für die Region.
- Maßnahmen zur Radverkehrsförderung
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung als Anteilfinanzierung (nichtrückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
- Höchstfördersatz: 50 bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Abhängigkeit vom jeweiligen Fördergegenstand
Hinweise
- Es besteht kein Anspruch auf diese Förderung.
- Die Gewährung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Städte, Gemeinden,
- Landkreise,
- kommunale Zusammenschlüsse,
die als Baulastträger oder aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen oder Richtlinien des Bundes zur Kostenübernahme verpflichtet sind.
Weitere Voraussetzungen gibt die Förderrichtlinie vor.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei Bedarf vor der Antragstellung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) über die notwendigen Antragsunterlagen und den Ablauf des Förderverfahrens.
- Das vorgeschriebene Antragsformular, weitere Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie über das LASuV-Internetportal.
- Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr ("zuständige Stelle") ein.
- Für kreisangehörige Städte und Gemeinden erfolgt die Antragstellung über das ortszuständige Landratsamt.
- Nach der Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr ab.
Frist/Dauer
Kosten
für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 03.07.2024
Zuständige Dienststelle
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