Phishing-Mails melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit sogenannten Phishing-E-Mails versuchen Internet-Betrüger unter dem Anschein bekannter Unternehmen und Institutionen Passwörter, Kontonummern, Telefonnummern und andere persönliche Daten von Internetnutzern "abzufischen". Seriöse Dienstleister fragen niemals per E-Mail, Telefon oder SMS vertrauliche Kundendaten ab.
Achtung! Falls Sie eine Mail erhalten, in der Sie aufgefordert werden, geheime, persönliche Daten einzugeben, sollten Sie darauf weder antworten, noch Anhänge oder enthaltene Links öffnen.
Warnung im "Phishing-Radar"
Zum Schutz vor "Datenfischern" führt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen seit Dezember 2010 das Phishing-Radar. Dort erhalten Sie Informationen, wie Sie sich vor Phishing-E-Mails, die einen Link enthalten, und vor betrügerischen E-Mails mit einem trojanischen Pferd im Anhang schützen können.
Das Phishing-Radar warnt täglich auf der Seite "Phishing-Radar: aktuelle Warnungen" sowie über Twitter über aktuelle Betrugsmaschen. Hier finden Sie außerdem eine umfassende Verbraucherinformation mit dem Titel "Phishing und trojanische Pferde – Angriffe auf den eigenen PC erkennen und abwehren" zum kostenlosen Download. In einer Phishing-Facebook-Gruppe haben Sie ferner die Möglichkeit, sich über die aktuell im Umlauf befindlichen Phishing-E-Mails zu den einzelnen Anbietern zu informieren. Auf einer Hinweisseite können Sie nachlesen, woran Sie Pishing erkennen und worauf Sie achten müssen.
Sie können Phishing-Mails direkt an die Verbraucherzentrale zur Auswertung durch die Verbraucherschützer weiterleiten.
Benachrichtigen Sie möglichst nicht nur die Verbraucherzentrale, sondern zusätzlich auch die Firmen und Institutionen, deren Namen die "Datenfischer" missbrauchen. Damit helfen Sie den Unternehmen und Einrichtungen, gegen die Kriminellen vorzugehen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Phishing-Mail weiterleiten
Leiten Sie eine vermeintliche Phishing-Mail an die E-Mail-Adresse an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiter. Deren Mailadresse finden Sie auf der oben verlinkten Seite. Die Mitarbeitenden des Phishing-Radars werten die Nachricht aus und schalten eine Warnmeldung im "Phishing-Radar".
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 25.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.