Wechsel der Hauptwohnung anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.
Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach ihrer Hauptwohnung und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.
Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.
Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen – dies muss jedoch nicht zwingend mit einem Umzug verbunden sein. Bei einem Umzug erfolgt diese Mitteilung zusammen mit der Ummeldung.
Zuständige Stelle
Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Sie mieten eine weitere Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung. Ihre bisherige Wohnung wird damit zur Nebenwohnung.
- Sie machen eine Nebenwohnung zu Ihrer Hauptwohnung.
Verfahrensablauf
- Für den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
- Geben Sie diesen persönlich in der Meldebehörde ab
- oder beauftragen Sie damit eine andere geeignete Person.
- Ein Formular liegt bei der Meldebehörde aus oder wird Ihnen von Ihrer Gemeinde gegebenenfalls auch elektronisch über das Internet zur Verfügung gestellt.
- Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht
Frist/Dauer
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mehrere Wohnungen
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 24 Bundesmeldegesetz (BMG)– Datenerhebung, Meldebestätigung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 09.06.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.