Abschlüsse von Fachschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR (Einzelfälle), Anerkennung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in Sachsen weiter. Auf Antrag und nach dessen Prüfung erteilt das Sächsische Staatsministerium für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde in Einzelfällen einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss oder informiert über die Vergleichbarkeit.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf und lassen Sie sich beraten.
- Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags und der Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder eine Information über die Vergleichbarkeit.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
- bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
- ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
- gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
Frist/Dauer
keine
Kosten
Über die anfallenden Gebühren informiert Sie das zuständige Fachreferat des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Rechtsgrundlage
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Artikels 37 Abs. 1 Einigungsvertrag
- Schulordnung Fachschule (FSO)
- Schulordnung Berufsfachschule (BFSO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.