Schulabschlüsse auf der Grundlage von Bildungsabschlüssen der DDR, Anerkennung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie haben Ihren Bildungsabschluss in der ehemaligen DDR absolviert und möchten diesen anerkennen lassen? Auf Antrag prüft das Sächsische Staatsministerium für Kultus, ob der Schul- oder Berufsabschluss der DDR als Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss anerkannt werden kann.
Ansprechstelle
- Anerkennung der Fachhochschulreife oder Hochschulreife außerhalb Sachsens:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus - Anerkennung der Fachhochschulreife oder Hochschulreife in Sachsen:
sächsische Hochschule, an der Sie immatrikuliert waren
Amt24-Behördenwegweiser
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie haben Ihre schulische und berufliche Ausbildung in der ehemaligen DDR auf dem jetzigen Gebiet des Freistaates Sachsen absolviert.
Als Hauptschulabschluss werden in der Regel anerkannt:
- Zeugnisse der achten Klasse mit Facharbeiterzeugnis
- Zeugnisse der neunten Klasse mit Versetzungsvermerk
Als mittlerer Schulabschluss gelten:
- Abschlusszeugnisse der zehnten Klasse
Wenn entsprechende Kriterien (zum Beispiel ausreichende Durchschnittsnote und ausreichendes Prädikat der Facharbeiterprüfung) erfüllt werden, kann eine Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses auch auf der Grundlage des Facharbeiterzeugnisses in Verbindung mit dem Zeugnis der achten Klasse vorgenommen werden.
Verfahrensablauf
Sofern Sie ein Studium an einer sächsischen Hochschule aufnehmen möchten, wenden Sie sich direkt an die betreffende Hochschule.
- In allen anderen Fällen nehmen Sie Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf und reichen Sie Ihren Antrag mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse ein.
- Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Bildungsabschlusses mit einem sächsischen Schulabschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos)
- amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse
- tabellarischer Lebenslauf
Frist/Dauer
keine
Kosten
Über die für die Anerkennung Ihres Abschlusses anfallenden Gebühren informiert das zuständige Fachreferat des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Rechtsgrundlage
- Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag (EinigVtr) – Bildung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.