Abschlüsse der militärischen Fachschule der DDR, Anerkennung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.
Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Abschlüsse der Militärischen Fachschule der DDR eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem Fachschulabschluss im Fachbereich Technik.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung, auf und lassen Sie sich beraten.
- Reichen Sie Ihren Antrag beim Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Fachschulabschluss im Fachbereich Technik erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für die Anerkennung Ihres Abschlusses eingereicht werden müssen, erfahren Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs.
Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind jedenfalls folgende Unterlagen beizufügen:
- amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
- bei Namensänderung ein Nachweis über diesen
- ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
- gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
Frist/Dauer
keine
Kosten
Über anfallende Gebühren und Kosten informiert Sie der Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung.
Rechtsgrundlage
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Artikels 37 Abs. 1 Einigungsvertrag
- Schulordnung Fachhochschule (FSO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
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