Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen (allgemein), Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, Nr. 05110
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können ein Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) beantragen, um sich zu festigen beziehungsweise zu sanieren. Anliegen der Förderung ist es, Standort, Know-how und Arbeitsplätze in Sachsen zu halten.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
- vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Was wird finanziert?
Rettungsbeihilfe
Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes, zum Beispiel:
- für Wareneinkauf
- für Personal
Umstrukturierungsbeihilfe
zusätzlich zur Rettungsbeihilfe Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit:
- Vergleichen mit Lieferanten
- der Schließung von Teilbereichen
- der Umstellung von Betriebsabläufen
Was kann nicht finanziert werden?
- Zins und Tilgung sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen / Leistungen an die Inhaber / Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Konditionen
Art der Förderung
Darlehen als Anteilsfinanzierung
Höhe
in der Regel mindestens EUR 20.000 bis maximal EUR 500.000
Auszahlung
100 %
Laufzeiten, Zinssatz
- Rettungsbeihilfe:
- maximal sechs Monate
- in der Regel endfällig
- marktüblicher Festzins für die gesamte Laufzeit
- Umstrukturierungsbeihilfe:
- maximal 60 Monate
- monatliche Tilgung
- marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
Sicherheiten
- persönliche Haftung der Inhaber / Gesellschafter obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
- weiterhin: freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Die Förderung ist nur einmal möglich
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Sachsen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind.
Ausgeschlossen von der Förderung:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung)
- Unternehmen, die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben (zum Beispiel auch öffentliche Konsolidierungsbeteiligungen und Liquiditätshilfen)
- Selbstständige und Unternehmen der freien Berufe
- Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen
Weitere Voraussetzungen
- Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein (Subsidiaritätsprinzip).
- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
- Gesellschafter, Hausbanken und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen.
Zusätzlich für Umstrukturierungsbeihilfen
Vorlage eines Umstrukturierungskonzeptes (Sanierungskonzept durch einen unabhängigen sachkundigen Dritten) einschließlich:
- Maßnahmenplan zur Wiedererreichung der langfristigen Rentabilität
- Ausgleichsmaßnahmen zur Reduzierung der Kapazitäten
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens
Kosten
Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 26.01.2023
Zuständige Dienststelle
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