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Erzieher / Erzieherin, Anerkennung eines Berufsabschlusses aus der DDR beantragen

Allgemeine Informationen

Auf Antrag kann für nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbene Erzieherabschlüsse auf Fachschulniveau eine Anerkennung in einem Tätigkeitsfeld des Berufsabschlusses "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" erfolgen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Schule und Bildung, Standort Bautzen, Referat 52

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Ausbildung als Erzieher* auf Fachschulniveau in der ehemaligen DDR absolviert.

Folgende Berufsabschlüsse können anerkannt werden:

  • Krippenerzieher – im Tätigkeitsfeld Krippe
  • Kindergärtner – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
  • Gruppenerzieher – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
  • Horterzieher – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit im Schulhort – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Unterstufenlehrer – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Lehrer für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Heimerzieher – im Tätigkeitsfeld Heim
  • Erzieher für Jugendheime – im Tätigkeitsfeld Heim
  • Erzieher in Jugendwerkhöfen – im Tätigkeitsfeld Heim
  • Erzieher in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort
  • Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort

Kirchliche Erzieherabschlüsse

Die Abschlüsse als "Kinderdiakon/in" und "Erzieher/in im kirchlichen Dienst", die in der ehemaligen DDR an kirchlichen Einrichtungen erworben wurden, sind dem Abschluss "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" gleichwertig, wenn sie an einer der folgenden Ausbildungsstätten erworben wurden:

  • Seminar für Kirchlichen Dienst Kinderdiakoninnenseminar Berlin-Weißensee
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Bad Lausick
  • Seminar für Kinder- und Gemeindediakonie der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Eisenach
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Greifswald
  • Seminar für Kinderdiakonie Halle
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Friedenshort Heiligengrabe
  • Bodelschwingh-Haus Fachrichtung Kinderdiakonie Wolmirstedt
  • Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "Don Bosco" Berlin/Michendorf
  • Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "St. Ursula" Erfurt

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Landesamt für Schule und Bildung ein (–> zuständige Stelle).

Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Teilanerkennung Ihres Bildungsnachweises erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Bescheinigung über die Anerkennung für einen Teilbereich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos)
  • amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Über die Kostenhöhe informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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