Erzieher / Erzieherin, Anerkennung eines Berufsabschlusses aus der DDR beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Auf Antrag kann für nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbene Erzieherabschlüsse auf Fachschulniveau eine Anerkennung in einem Tätigkeitsfeld des Berufsabschlusses "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" erfolgen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Schule und Bildung, Standort Bautzen, Referat 52
Voraussetzungen
Sie haben Ihre Ausbildung als Erzieher* auf Fachschulniveau in der ehemaligen DDR absolviert.
Folgende Berufsabschlüsse können anerkannt werden:
- Krippenerzieher – im Tätigkeitsfeld Krippe
- Kindergärtner – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
- Gruppenerzieher – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
- Horterzieher – im Tätigkeitsfeld Hort
- Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit im Schulhort – im Tätigkeitsfeld Hort
- Unterstufenlehrer – im Tätigkeitsfeld Hort
- Lehrer für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
- Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
- Heimerzieher – im Tätigkeitsfeld Heim
- Erzieher für Jugendheime – im Tätigkeitsfeld Heim
- Erzieher in Jugendwerkhöfen – im Tätigkeitsfeld Heim
- Erzieher in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort
- Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort
Kirchliche Erzieherabschlüsse
Die Abschlüsse als "Kinderdiakon/in" und "Erzieher/in im kirchlichen Dienst", die in der ehemaligen DDR an kirchlichen Einrichtungen erworben wurden, sind dem Abschluss "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" gleichwertig, wenn sie an einer der folgenden Ausbildungsstätten erworben wurden:
- Seminar für Kirchlichen Dienst Kinderdiakoninnenseminar Berlin-Weißensee
- Seminar für Kirchlichen Dienst Bad Lausick
- Seminar für Kinder- und Gemeindediakonie der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau
- Seminar für Kirchlichen Dienst Eisenach
- Seminar für Kirchlichen Dienst Greifswald
- Seminar für Kinderdiakonie Halle
- Seminar für Kirchlichen Dienst Friedenshort Heiligengrabe
- Bodelschwingh-Haus Fachrichtung Kinderdiakonie Wolmirstedt
- Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "Don Bosco" Berlin/Michendorf
- Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "St. Ursula" Erfurt
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Landesamt für Schule und Bildung ein (–> zuständige Stelle).
Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Teilanerkennung Ihres Bildungsnachweises erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Bescheinigung über die Anerkennung für einen Teilbereich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos)
- amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)
Über die Kostenhöhe informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
- Artikel 37 Abs. 1 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
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