Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen (DuBAS), anmelden
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In Sachsen kann man seit dem Schuljahr 2011/2012 einen Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Doppelpack erwerben. In vier beziehungsweise viereinhalb Jahren werden die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und der schulische Teil am Beruflichen Gymnasium kombiniert.
Die "Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen" (DuBAS) ist derzeit in den folgenden Beruflichen Schulzentren und den genannten Ausbildungsberufen möglich:
Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden
- Fachinformatiker/Fachinformatikerin
- IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin
- Mechatroniker/Mechatronikerin
Karl-Heine-Schule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig)
- Industriemechaniker/Industriemechanikerin
- Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
- Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
- Metallbauer/Metallbauerin
Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft II Chemnitz
- Industriekaufmann/Industriekauffrau
Ansprechstelle
Unternehmen, das im gewählten Beruf ausbildet oder eines der nachstehend aufgeführten Beruflichen Schulzentren
- Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden
- Karl-Heine-Schule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig)
- Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft II Chemnitz
Amt24-Behördenwegweiser
Voraussetzungen
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler,
- welche die Klassenstufe zehn einer Oberschule besucht haben und dort den Realschulabschluss erworben haben und im Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in einem der Fachrichtung zugeordneten Fach mindestens zweimal die Note "gut" erteilt wurde und im Übrigen die aus den Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote mindestens 2,5 ist
- von einem Gymnasium mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe zehn nach der Jahrgangsstufe elf des Gymnasiums
- mit einer im Ausland erworbenen, dem Realschulabschluss oder mittleren Schulabschluss gleichgestellten, schulischen Qualifikation. Die Aufnahmevoraussetzungen werden erfüllt, wenn die aus allen Fächern dieser Qualifikation gebildete Durchschnittsnote mindestens 2,5 ist,
- die außerdem einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen (Berufsausbildungsvertrag) in einem der oben genannten Ausbildungsberufe haben.
Hinweis: Ein Ausbildungsvertrag kann noch bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe elf abgeschlossen werden.
Verfahrensablauf
Bewerbung und Auswahlverfahren
- Bewerben Sie sich bei einem Unternehmen, das im gewünschten Beruf ausbildet.
- Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, meldet dieses Sie am jeweiligen Beruflichen Schulzentrum an.
- Sie können sich auch direkt am Beruflichen Schulzentrum bewerben. Die Einrichtung unterstützt Sie dann bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb.
- Sollte die Anzahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigen, führt das Berufliche Schulzentrum ein Auswahlverfahren durch. Ausschlaggebend sind dabei die schulischen Leistungen.
Hinweis: Wenn Sie volljährig sind, bewerben Sie sich selbst – sind Sie es noch nicht, müssen das Ihre Eltern für Sie tun. Haben beide Eltern das Sorgerecht für Sie, müssen sie die Bewerbung auch gemeinsam durchführen.
Ausbildung und Prüfungen
- Die Ausbildung beginnt mit der Klassenstufe elf des Beruflichen Gymnasiums. Der Teil der Berufsausbildung beginnt am Ende der Klassenstufe elf. Das Berufsausbildungsverhältnis wird bis zum Ende der Klassenstufe vierzehn beziehungsweise bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer entsprechend länger geführt.
- Am Ende der Klasse vierzehn legen Sie sowohl die Berufsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) als auch die Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium ab. Bei Berufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer folgt die Berufsabschlussprüfung ein halbes Jahr später.
- Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal nach einem Jahr wiederholt werden.
- Eine nicht bestandene Berufsabschlussprüfung kann halbjährlich und insgesamt zweimal wiederholt werden.
Erforderliche Unterlagen
Mit der Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Schülerinnen und Schüler von Oberschulen:
- Zeugnis des Realschulabschlusses
- Schülerinnen und Schüler von Gymnasien:
- Versetzungszeugnis von Klassenstufe zehn nach Jahrgangsstufe elf des Gymnasiums oder
- Nachweis des Realschulabschlusses
- Berufsausbildungsvertrag (soweit vorhanden)
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
Hinweis: Für die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern der zehnten Klasse ist die Vorlage des Halbjahreszeugnisses zunächst ausreichend. Sobald am Schuljahresende das entsprechende Abschlusszeugnis beziehungsweise das Versetzungszeugnis vorliegt, muss dieses nachgereicht werden.
Bei der Anmeldung am Beruflichen Schulzentrum werden folgende Daten erhoben:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Anschrift und Telefonverbindung
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für den Besuch der Schule von Bedeutung ist
- Datum der Ersteinschulung und Angaben zum zeitlichen Umfang des während der Schullaufbahn absolvierten Unterrichts in der jeweiligen Fremdsprache
- bei Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses der Ausbildungsberuf einschließlich der Fachrichtung oder des Schwerpunktes
- Name, Anschrift und Telefonverbindung des Ausbildungsbetriebes bzw. des Arbeitgebers
- bei Minderjährigen: Name, Anschrift und Telefonverbindung der Eltern
Frist/Dauer
Antragstellung: bis zum 31.03. des Jahres, in der die Aufnahme an der Schule beabsichtigt ist.
Hinweis: Anträge, die nach Ablauf der Antragsfrist eingehen, werden im Auswahlverfahren erst berücksichtigt, wenn über alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden worden ist.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 4 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung berufliche Gymnasien, BGySO) – Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Schulordnung berufliche Gymnasien (BGySO) – Aufnahmeverfahren
- § 8 Schulordnung berufliche Gymnasien (BGySO) – Auswahlverfahren
- § 9 Schulordnung berufliche Gymnasien (BGySO) – Aufnahmeentscheidung
Freigabevermerk
Staatsministerium für Kultus. 09.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.