Abendgymnasium, Anmeldung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Am Abendgymnasium haben Erwachsene die Möglichkeit, das Abitur abzulegen. Der Unterricht findet berufsbegleitend statt.
Das Abendgymnasium beginnt in der Regel mit der einjährigen Einführungsphase (zwei Schulhalbjahre). An diese schließt sich die zweijährige Kursphase mit den Jahrgangsstufen 11 und 12 (vier Kurshalbjahre) an.
Unter Umständen können Sie die Einführungsphase überspringen, gegebenenfalls müssen Sie aber auch einen einjährigen Vorkurs (zwei Schulhalbjahre) absolvieren. Die Schulzeit dauert demnach zwischen zwei und vier Jahren.
Zuständige Stelle
Abendgymnasium nach Wahl
Voraussetzungen
Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder waren mindestens zwei Jahre berufstätig. Eine Berufsausbildung wird auf die Dauer der Berufstätigkeit angerechnet.
Ausnahmen
- Die zweijährige Berufserfahrung ist folgenden Tätigkeiten gleichgestellt:
- Elternzeit, die Betreuung eines minderjährigen Kindes oder einer pflegebedürftigen Person
- nachgewiesene Arbeitslosigkeit (Bescheinigung von der Agentur für Arbeit erforderlich)
- Ableistung von Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst oder freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr
- Sie üben aktuell eine berufliche Tätigkeit aus oder weisen mit einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit nach. In letzterem Fall können Sie auch einen Besuch des Kollegs in Betracht ziehen.
- Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und haben auch noch nicht zweimal erfolglos an einer Prüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) teilgenommen.
- Wenn Sie über einen Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen und zu Beginn des Schuljahres mindestens 19 Jahre alt sind, beginnen Sie mit der Einführungsphase. Wenn Sie einen Hauptschulabschluss besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind, beginnen Sie mit dem Vorkurs.
Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
- Den Vorkurs und die Einführungsphase können Sie überspringen, wenn Ihre Befähigung erwarten lässt, dass Sie den Anforderungen der Kursphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) gewachsen sein werden, insbesondere wenn Sie
- die Fachhochschulreife besitzen,
- die fachgebundene Hochschulreife besitzen oder
- das Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 11 verlassen haben.
Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium
- Wenn Sie den Vorkurs erfolgreich absolviert haben, können Sie mit der Einführungsphase auch an einem anderen Abendgymnasium fortfahren. Dasselbe gilt beim Wechsel der Schule zwischen Einführungsphase und Kursphase.
- Während der Kursphase können Sie nur dann an ein anderes Abendgymnasium wechseln, wenn Sie die zu belegenden Kurse aus der Jahrgangsstufe 11, an dem neuen Abendgymnasium fortsetzen können.
- Während des Schuljahres ist der Wechsel nur aus wichtigem Grund zulässig, beispielsweise bei einem Wechsel des Wohnsitzes.
Verfahrensablauf
Um ein Abendgymnasium besuchen zu können, müssen Sie sich vorher bei diesem anmelden.
- Über die Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung.
- Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Vor dem Anmeldetermin führen die Abendgymnasien Informationsveranstaltungen zum Bildungsweg an der jeweiligen Schule und zu den Aufnahmevoraussetzungen durch.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich aber besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.
Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Geburtsurkunde
- beglaubigte Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses (das Abendgymnasium kann die Vorlage weiterer Schulzeugnisse verlangen)
- Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über die erforderliche Berufstätigkeit (in beglaubigter Abschrift oder im Original)
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo Sie bereits an einer Abiturprüfung teilgenommen haben und dass Sie die allgemeine Hochschulreife noch nicht erlangt haben
- Bestätigung über die Ausübung einer Berufstätigkeit oder einer gleichgestellten Tätigkeit
Frist/Dauer
Anmeldung: bis zum 15.06. im Jahr des Schulbeginns
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) – Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeentscheidung
- § 4 AGyKoVO – Anmeldung
- § 6 AGyKoVO – Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
- § 8 AGyKoVO – Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium oder ein anderes Kolleg
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.