Erneuerbare Energien, Zuschuss für Solarthermie-Anlagen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums Investitionen zur Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur
- ausschließlichen Warmwasserbereitung
- ausschließlichen Raumheizung
- kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Zuführung der Wärme in Wärmenetze
- Zuführung der Kälte in Kältenetze
- solaren Kälteerzeugung
Für Solarthermie-Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (zum Beispiel Schwimmbad-Absorber) werden keine Zuschüsse gewährt.
Tipp: Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermie-Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Anlagen im Gebäudebestand
- Basis- und Zusatzförderung
- Innovations- und Zusatzförderung
- Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme
Anlagen im Neubau
- Innovations- und Zusatzförderung
- Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme
Hinweise
- Näheres zur Förderung und zu den Konditionen erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- freiberuflich Tätige
- Kommunen
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften
Weitere Voraussetzungen
Die Anlage erfüllt die Förderkriterien ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren – folgen Sie dem Link zum Antragsportal. Eine Ausfüllhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag
- Fachunternehmererklärung (Bestandteil des Antragsformulars)
- Rechnung (in Kopie)
- bei Solarkollektoranlagen und Biomasseverfeuerungsanlagen zusätzlich, wenn der Effizienzbonus beantragt wird:
- Energieausweis (in Kopie)
- bei Wärmepumpen zusätzlich:
- Nachweis der Wohn- und Nutzfläche in Kopie (zum Beispiel Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge)
bei Innovationsförderung:
- unterschiedliche Unterlagen, je nach Art der Solarthermie-Anlage
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages)
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 01.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.