Schäden an Kreisstraßen melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.
Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen melden möchten, wenden Sie sich an das gebietszuständige Landratsamt. Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Zuständige Stelle
Landratsamt, in Städten ab 30.000 Einwohnern: Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Kreisstraße festgestellt.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben an.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.05.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.