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Schäden an Autobahnen und Autobahnauffahrten melden

Allgemeine Informationen

Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Wenn Sie Schäden an Autobahnen oder Autobahnauffahrten melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

Zuständige Stelle

Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost

Voraussetzungen

Sie haben einen Schaden an einer Autobahn oder Autobahnauffahrt festgestellt.

Verfahrensablauf

Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.05.2024

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Ortsauswahl

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