Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständige Stelle
Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Frist/Dauer
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 12,00
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Rechtsgrundlage
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Freigabevermerk
Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Sächsisches Staatsministerium des Innern. 13.04.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.