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KfW-Programm Energetische Stadtsanierung, Zuschuss

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendung aus dem Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung, Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager", KfW-Programm Nr. 432

Wenn Sie die Gebäude und die Wärmeversorgung in Stadtquartieren Ihrer Stadt oder Gemeinde energieeffizienter machen möchten, kann Ihre Kommune Zuschüsse aus dem Programm 432 der KfW-Bankengruppe für Ihr Vorhaben beantragen.

Unter einem Quartier werden dabei mehrere in der Fläche zusammenhängende Gebäude innerhalb eines Stadtteils verstanden, zu der kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte und die öffentliche Infrastruktur gehören.

Eine Förderung ist neben der Kommune selbst auch für andere Sanierungsträger möglich; zum Beispiel für Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümer oder Eigentümer-Standortgemeinschaften.

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, z.B. für

  • das Erstellen eines integrierten Sanierungskonzeptes sowie
  • die Anstellung eines Sanierungsmanagers, der die Umsetzung solcher Konzepte begleitet und koordiniert.

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Förderanteil
65 % der förderfähigen Kosten

Höchstbeitrag

  • für das integrierte Konzept: keiner
  • für den Sanierungsmanager: EUR 150.000 je Quartier (EUR 250.000 bei Verlängerung)

Hinweise

  • Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren.
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

KfW-Niederlassung Berlin

Zuständige Stelle

 KfW-Niederlassung Berlin

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
  • deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe

Nutzt die Kommune die Zuschüsse nicht selbst, muss sie feststellen, dass es sich um ein förderfähiges Stadtquartier handelt. Dazu zählen insbesondere

  • städtebauliche Sanierungsgebiete
  • andere Gebiete der der Städtebauförderung, wie
    • Stadtumbaugebiete
    • Gebiete des Städtebaulichen Denkmalschutzes
    • Gebiete der Maßnahmen der Sozialen Stadt
    • aktive Stadt- und Ortsteilzentren
    • kleinere Städte und Gemeinden
  • Gebäudeeinheiten mit vorhandener oder beabsichtigter gemeinsamer Wärmeversorgung oder anderen vorgesehenen Maßnahmen zur gemeinsamen Energieeinsparung

Hinweise

  • Ein einzelnes Gebäude gilt nicht als Quartier im Sinne des Förderprogramms.
  • Die Kommune muss die Förderfähigkeit des Quartiers bestätigen, zum Beispiel durch einen förmlichen Beschluss. Die Bestätigung können Sie gegebenenfalls vor dem abschließenden Förderbescheid nachreichen.

Verfahrensablauf

Beantragung

Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen direkt bei der KfW ein. Nutzen Sie dafür bitte die Vordrucke der KfW.

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der KfW ein
  • Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von der KfW einen schriftlichen Bescheid.

Auszahlung

Reichen Sie nach Abschluss des Umbaus bei der KfW einen Verwendungsadnachweis ein. Anschließend wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • integriertes Quartierskonzept mit folgenden Bestandteilen:
    • die Ausgangsanalyse
    • konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
    • die Kosten, Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
    • die Erfolgskontrolle
    • den Zeitplan, die Prioritäten sowie die Mobilisierung der Akteure
    • Informationen und Beratung sowie die Öffentlichkeitsarbeit

Alle weiteren benötigten Dokumente finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Frist/Dauer

Förderzeitraum

  • für das integrierte Konzept: Fertigstellung und Abnahme innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung
  • für den Sanierungsmanager: bis zu drei Jahre für die Dauer der Beschäftigung, beginnend ab Antragstellung bei der KfW-Bankengruppe

Kosten

Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe.01.03.2022

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