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Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

Allgemeine Informationen

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.

Zuständige Stelle

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.

Verfahrensablauf

Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.08.2024

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