Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste abgeben
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Gäste* aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie beantragen müssen. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, dass der Gast eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorweisen kann.
Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Mit der Abgabe der Erklärung verpflichten Sie sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen. Dazu zählen auch die Unkosten für eine Unterkunft sowie für die Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
- Kommt es zu einer zwangsweisen Heimreise Ihres Gastes, so sind Sie auch verpflichtet, die dabei entstehenden Kosten zu tragen.
Achtung! Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Einreise des Gastes. Die Verpflichtung gilt innerhalb dieses Zeitraums auch dann weiter, wenn ein Asylantrag des Gastes Erfolg hat oder ein Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wird.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie müssen finanziell in der Lage sein, sowohl für sich selbst, für alle in Ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen als auch für Ihren Gast zu sorgen.
Verfahrensablauf
Die Verpflichtung, für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu haften, erklären Sie persönlich gegenüber der Ausländerbehörde (zuständige Stelle).
- Füllen Sie die bei der zuständigen Stelle verfügbaren Vordrucke aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Suchen Sie diese Stelle während der Sprechzeiten auf (es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren).
- Nach Prüfung der Unterlagen durch die Behörde unterschreiben Sie das dort vorgehaltene Formular mit der Verpflichtungserklärung. Ihre Unterschrift wird amtlich beglaubigt, das heißt, Sie unterzeichnen die Erklärung im Beisein der oder des Bediensteten.
- Sie erhalten die Verpflichtungserklärung im Original.
Wichtig! Mit der Verpflichtungserklärung beantragt Ihr Gast in seinem Heimatland ein Visum bei der dortigen deutschen Auslandsvertretung. Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung mitzuführen. Für den Zeitraum des Besuches muss Ihr Gast krankenversichert sein!
Erforderliche Unterlagen
- Verpflichtungserklärung (Formular)
- Erhebungsbogen (Formular)
- Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung, Steuerbescheid)
- Personalausweis oder Reisepass
Frist/Dauer
Gültigkeit: für die gesamte Dauer des Aufenthalts Ihres Gastes (bis zu fünf Jahre)
Kosten
EUR 29,00
Rechtsgrundlage
- § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Haftung für Lebensunterhalt
- § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) – Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 11.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.