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Fahrerlaubnis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

Allgemeine Informationen

Bei allen Verfahren rund um die Fahrerlaubnis können Sie den Stand der Bearbeitung bei der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch, persönlich und in vielen Fällen per E-Mail erfragen.

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 04.06.2024

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