Beschädigte Verkehrszeichen und Störungen an Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrsampeln) melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Am besten melden Sie dies umgehend der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Hinweis: Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständigen Stelle die Verkehrszeichenstörung und den genauen Ort der Störung.
- Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine Angaben
Kosten
Bei der Meldung einer Verkehrszeichenstörung entstehen Ihnen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
- § 9 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- § 45 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.