Wunschkennzeichen, Reservierung verlängern
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie haben sich ein Wunschkennzeichen reservieren lassen, aber die Anmeldung des Fahrzeugs verzögert sich? Bei den meisten Kfz-Zulassungsbehörden können Sie eine Verlängerung der Reservierung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Reservierungsdauer und die mögliche Verlängerung des Reservierungszeitraumes in den einzelnen Kfz-Zulassungsbehörden sehr unterschiedlich geregelt sein kann.
Hinweis: Auch bei einer Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die spätere Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Reservierung können Sie je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise
- Reisepass mit Meldebescheinigung
Frist/Dauer
Wie lange ein Kennzeichen reserviert werden kann und um welchen Zeitraum sich die Reservierung verlängern lässt, hängt von der Regelung in der jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörde ab. Die genauen Zeiträume erfragen Sie am besten dort.
Kosten
- für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
- für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60
Rechtsgrundlage
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- Anlage 2 FZV – Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 21.11.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.