Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur melden
- Allgemeine Informationen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage für die Stromerzeugung die Einspeisevergütung oder die Marktprämie beziehen möchten oder Sie den erzeugten Strom direkt vermarkten wollen, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden. Verwenden Sie den erzeugten Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch, zum Beispiel im eigenen Haushalt, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage nicht melden.
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie die Meldung im "PV-Meldeportal" der Bundesnetzagentur vor. Wenn Ihre Meldung bei der Bundesnetzagentur eingegangen ist, erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Angaben und Ihrer Registrierungsnummer.
- PV-Meldeportal
Bundesnetzagentur
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
- Bitte melden Sie Ihre Anlage nur an, wenn das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht.
- Nehmen Sie die Meldung jedoch spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage vor.
- Von Meldungen, die früher als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, sollte abgesehen werden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 2 Nummer 1a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 01.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.