Kompensationsflächenkataster, Auskunft beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen erhalten auf Anfrage Auskunft aus dem Kompensationsflächenkataster über Flächen, für die
- naturschutzrechtliche Aufwertungen festgesetzt sind oder
- naturschutzrechtliche Aufwertungen erfolgten
Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit den festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzflächen im sogenannten Kompensationsflächenkataster erfasst.
Das elektronisch geführte Verzeichnis enthält die Bezeichnung der betreffenden Flurstücke, die Namen ihrer Eigentümer und Nutzer sowie nähere Angaben zu den Eingriffen bzw. der Kompensationsmaßnahme.
Hinweis: In das Kompensationsflächenkataster können auch Flächen aufgenommen werden, die sich für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen eignen.
Das Kompensationsflächenkataster unterstützt als Instrument zur Erfassung, Überwachung und Dokumentation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den rechtmäßigen und effizienten Vollzug der Eingriffsregelung aus dem Sächsischen Naturschutzgesetz (§§ 8 ff. SächsNatSchG). Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden sind zuständig für die Prüfung und Bewertung der Kompensationsmaßnahmen und haben diesen zuzustimmen. Dort werden auch die entsprechenden Kataster geführt.
Zuständige Stelle
Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt (in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung)
Voraussetzungen
Auskunftsberechtigte: Beauftragte der Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Freistaat Sachsen
Verfahrensablauf
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhält auf Anfrage Auskunft, welche Flächen im Gemeindegebiet im Kompensationsflächenregister erfasst sind.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 11 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaftüber das Ökokonto und das Kompensationsflächenkataster (Sächsische Ökokonto-Verordnung - SächsÖKoVO) – Auskünfte aus dem Kompensationsflächenkataster
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 21.11.2022
Zuständige Dienststelle
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