Skip to content

Rentenauskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Die Rentenauskunft, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen können, informiert Sie über die Höhe Ihrer Rentenanwartschaften.

Diese sind abhängig von Ihrem Versicherungsverlauf. Der Versicherungsverlauf ist die Aufstellung über alle in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten. Dazu gehören die ausgeübten Zeiten aller Beschäftigungen, die erzielten Arbeitsentgelte und die gezahlten Beiträge sowie weitere rentenrechtlich relevante Sachverhalte.

Nicht zu verwechseln ist die Rentenauskunft mit der Renteninformation. Eine solche erhalten Sie als Versicherter / Versicherte automatisch, wenn Sie 27 Jahre alt sind. Die Renteninformation enthält auch eine Schätzung der Rentenhöhe bei weiteren Einzahlungen.

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung

–> Suche nach dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger
  Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzungen

  • Sie können jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.
  • Ab der Vollendung Ihres 55. Lebensjahres erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft.

Verfahrensablauf

  • In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie so früh wie möglich mithelfen, Ihren Versicherungsverlauf zu klären, sodass Ihr gesamter Lebenslauf im Versicherungskonto Ihres Rentenversicherungsträgers widergespiegelt ist.
  • Spätestens wenn Sie eine Rentenauskunft beantragen und Ihr Versicherungskonto nicht vollständig geklärt ist, erhalten Sie den aktuell gespeicherten Versicherungsverlauf und einen Antrag auf Kontenklärung.
  • Einen solchen Antrag erhalten Sie bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger.

Hinweis: Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Kontoinformation und gegebenenfalls den Antrag online anfordern. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer eingeben.

  • Die Auskünfte zu Ihren Anfragen erfolgen aus Datenschutzgründen nur schriftlich und werden an die beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bekannte Anschrift gesandt, es sei denn, Sie verfügen über eine Signaturkarte oder den neuen Personalausweis.

Tipp: Bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger, ob schriftlich, telefonisch oder online, sollten Sie immer Ihre Versicherungsnummer bereithalten. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Sachbearbeiter / Ihre Sachbearbeiterin auf schnellem Wege Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten kann.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):