Rentenauskunft beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Rentenauskunft, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen können, informiert Sie über die Höhe Ihrer Rentenanwartschaften.
Diese sind abhängig von Ihrem Versicherungsverlauf. Der Versicherungsverlauf ist die Aufstellung über alle in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten. Dazu gehören die ausgeübten Zeiten aller Beschäftigungen, die erzielten Arbeitsentgelte und die gezahlten Beiträge sowie weitere rentenrechtlich relevante Sachverhalte.
Nicht zu verwechseln ist die Rentenauskunft mit der Renteninformation. Eine solche erhalten Sie als Versicherter / Versicherte automatisch, wenn Sie 27 Jahre alt sind. Die Renteninformation enthält auch eine Schätzung der Rentenhöhe bei weiteren Einzahlungen.
Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
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Deutsche Rentenversicherung
Voraussetzungen
- Sie können jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.
- Ab der Vollendung Ihres 55. Lebensjahres erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft.
Verfahrensablauf
- In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie so früh wie möglich mithelfen, Ihren Versicherungsverlauf zu klären, sodass Ihr gesamter Lebenslauf im Versicherungskonto Ihres Rentenversicherungsträgers widergespiegelt ist.
- Spätestens wenn Sie eine Rentenauskunft beantragen und Ihr Versicherungskonto nicht vollständig geklärt ist, erhalten Sie den aktuell gespeicherten Versicherungsverlauf und einen Antrag auf Kontenklärung.
- Einen solchen Antrag erhalten Sie bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger.
Hinweis: Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Kontoinformation und gegebenenfalls den Antrag online anfordern. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer eingeben.
- Die Auskünfte zu Ihren Anfragen erfolgen aus Datenschutzgründen nur schriftlich und werden an die beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bekannte Anschrift gesandt, es sei denn, Sie verfügen über eine Signaturkarte oder den neuen Personalausweis.
Tipp: Bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger, ob schriftlich, telefonisch oder online, sollten Sie immer Ihre Versicherungsnummer bereithalten. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Sachbearbeiter / Ihre Sachbearbeiterin auf schnellem Wege Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten kann.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 149 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Versicherungskonto
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.