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Gewässerbenutzung beantragen

Allgemeine Informationen

Um Bäche, Flüsse und Seen oder auch das Grundwasser zu benutzen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis. Unter Gewässerbenutzung sind zu verstehen:

  • das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
  • das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
  • das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern; wenn sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt,
  • das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,
  • das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser,
  • das Aufstauen, Absenken oder Umleiten von Grundwasser durch Anlagen,
  • Maßnahmen, die geeignet sind, dauerhaft oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Um auszuschließen, dass bereits Rechte auf die Gewässernutzung oder rechtliche Einschränkungen bestehen, empfiehlt sich vor Antragstellung ein Blick in das Wasserbuch.

Achtung! Es gibt keinen Anspruch auf Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit. Das gilt auch dann, wenn die Wasserentnahme erlaubt wurde.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

  • Das Gewässer wird durch Ihre Benutzung nicht geschädigt.
  • Das Wohl der Allgemeinheit oder Sonstiger ist nicht gefährdet; beispielsweise die Öffentliche Wasserversorgung.
  • gegebenenfalls: wasserrechtliche Erlaubnis

Verfahrensablauf

  • Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle formlos schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief.
  • Geben Sie in Ihrem Schreiben die genaue Art und den Ort der geplanten Gewässerbenutzung an; fügen Sie aussagekräftige Unterlagen bei.

Hinweis: Sie müssen nachweisen, dass sie den Gebrauch und Verlust von Wasser, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, so gering wie möglich halten.

  • Die Behörde prüft Ihren Antrag, liegen die Voraussetzung vor, erteilt Sie Ihnen die schriftliche Erlaubnis und veranlasst gegebenenfalls die Eintragung ins Wasserbuch.
  • Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag; formlos
  • Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind

Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Frist/Dauer

  • Genehmigung: jederzeit widerruflich

Kosten

  • Die Anzeige der Gewässerbenutzung: kostenlos

Hinweis: Je nach Art und Umfang des Vorhabens fallen gegebenenfalls Verwaltungsgebühren für wasserrechtliche Genehmigungen an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 23.03.2026

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