Frühstudium, Anmeldung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Besonders begabte und leistungsfähige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten können parallel zur Schule ein Frühstudium beginnen.
Dabei besuchen sie ausgewählte Vorlesungen und Seminare an einer sächsischen Hochschule und können an Prüfungen teilnehmen. Bei einem späteren Studium werden die so erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet.
Ansprechstelle
Universitäten und Fachhochschulen in Sachsen, die das Frühstudium anbieten:
- Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig-Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Zittau / Görlitz–Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Westsächsische Hochschule Zwickau
- Technische Universität Chemnitz
- Technische Universität Dresden
Voraussetzungen
- Besuch der gymnasialen Oberstufe
- fortgeschrittene Schulkenntnisse
- besondere Begabung nach einvernehmlichem Urteil von Schule und Hochschule
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zum Frühstudium läuft bei jeder teilnehmenden Universität und Fachhochschule anders ab. Wenden Sie sich an die Studienberatung der jeweiligen Bildungseinrichtung.
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 19 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSG) – Gasthörer, Frühstudierende
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.