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Pfändungsschutzkonto beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos nach § 850k Zivilprozessordnung / ZPO

Damit Sie während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte verfügen und weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen können, haben Sie das Recht auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Bei diesem sind Guthaben in Höhe des jeweils gültigen Freibetrages vor Pfändung geschützt.

Der gültige Freibetrag ergibt sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Auf Antrag eröffnet das Kreditinstitut Ihr neues Girokonto gleich mit Pfändungsschutz oder wandelt Ihr bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto um.

Der Basis-Pfändungsschutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte, auch Selbstständige erhalten mit dem P-Konto Pfändungsschutz für ihr Bankguthaben. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel für Unterhaltszahlungen oder Kindergeld) kann der Grundfreibetrag erhöht werden.

Zuständige Stelle

kontoführendes Kreditinstitut

Voraussetzungen

  • Sie dürfen nicht mehr als ein Girokonto als P-Konto führen.
  • Nur ein Einzel-Konto kann als P-Konto geführt werden.

Verfahrensablauf

Das Einrichten des Pfändungsschutzes für Ihr Girokonto beantragen Sie bei dem kontoführenden Kreditinstitut.

  • Vordrucke für den Antrag und die Bescheinigungen über die Erhöhung des Freibetrages erhalten Sie bei dem kontoführenden Kreditinstitut oder im Internet.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei dem Kreditinstitut ein, das Ihr Konto führt.
  • Das Kreditinstitut wandelt Ihr herkömmliches Girokonto innerhalb einer vorgegebenen Frist in ein Girokonto mit Pfändungsschutz (P-Konto) um.
  • Um einen erhöhten Freibetrag (zum Beispiel für Unterhaltszahlungen, Kindergeld) vormerken zu lassen, legen Sie Ihrer Hausbank die entsprechenden Nachweise vor.

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag beziehungsweise ausgefülltes Antragsformular, mindestens mit folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des Kontoinhabers beziehungsweise der Kontoinhaberin
  • Kontodaten
  • Erklärung, dass das angegebene Konto künftig als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll
  • Erklärung, dass Sie kein weiteres Pfändungsschutzkonto führen
  • Datum und Unterschrift

Kosten

  • Die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto ist für Sie kostenfrei.
  • Für die Kontoführung fallen die üblichen Entgelte an, die Gebühren dürfen sich durch die Umwandlung nicht erhöhen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 30.10.2023

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