Aussteigerprogramm Sachsen, Teilnahme
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Aussteigerprogramm Sachsen ist ein gemeinsames Projekt des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen mit nichtstaatlichen Organisationen. Ziel der Unterstützung ist es, Aussteigern ein Leben in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ohne jede Einflussnahme extremistischer Gruppen oder Handlungszusammenhänge zu ermöglichen.
Angeboten wird Ausstiegswilligen eine qualifizierte Hilfestellung, zum Beispiel bei:
- der Abkehr von extremistischen Gruppen,
- der Überwindung von Problemen (Schule, Arbeit, Wohnung, Sucht, Schulden),
- der Veränderung des sozialen Umfeldes,
- bei Kontakten mit Behörden und Beratungseinrichtungen sowie
- in Sicherheitsfragen und Gefährdungssituationen.
Die Aussteiger werden beraten, betreut und unterstützt, unabhängig davon, ob jemand mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, bereits verurteilt wurde, in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt einsitzt, der Bewährungshilfe unterliegt oder sich in einem laufenden Strafverfahren befindet.
Darüber hinaus können sich Rat suchende Familienangehörige, Freunde und Vertrauenspersonen der Betroffenen an das Programm wenden.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatministerium des Innern, Landespräventionsrat Sachsen
Voraussetzungen
Sie haben oder eine Ihnen bekannte Person hat den ernsthaften Willen, die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Szene zu beenden und Sie suchen hierbei die professionelle Unterstützung des Aussteigerprogramms Sachsen in lebenspraktischen Fragestellungen.
Verfahrensablauf
Sie möchten einer extremistischen Szene den Rücken kehren oder kennen jemanden, der dies machen sollte, dann rufen Sie die Telefonhotline an oder schreiben Sie dem Aussteigerprogramm Sachsen. Dort werden Sie beraten und erhalten Unterstützung für ein weiteres Vorgehen. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 04.07.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.