Notruf bei Hör- oder Sprechbehinderung mit Notruf-SMS, -App oder -Fax auslösen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Ist es Ihnen wegen einer Behinderung nicht möglich, sich im Notfall mit der Sprache verständlich zu machen, können Sie per Mobiltelefon oder Telefax bei Polizei, Feuerwehr oder Notarzt einen Notruf auslösen.
Einige Mobilfunkanbieter stellen sprach- und gehörbehinderten Nutzern eine Rufnummer bereit, an die sie eine Notruf-SMS senden können. Die SMS wird als Telefax der jeweils zuständigen Polizeidienststelle zugeleitet. Netzübergreifend arbeitet die Smartphone-App, im Notfall lässt sich durch Bildschirmberührung eine SMS an die Polizei absetzen. Daneben besteht noch die Möglichkeit, der Polizei auf einem Vordruck ein Notfall-Fax zu übermitteln.
Achtung! Notruf-SMS, -App und -Fax ersetzen keinesfalls die üblichen Notrufnummern, der Missbrauch ist strafbar. Nur sprach- oder gehörbehinderte Menschen dürfen die besonderen Dienste nutzen.
Voraussetzungen
- Sie können sich wegen einer Hör- oder Sprachbehinderung nicht sprachlich verständlich machen.
- Es liegt ein dringender Notfall mit Gefahr für Leib und Leben vor.
Verfahrensablauf
Achtung! Diese Notruf-Dienste sind ausschließlich für hör-/sprechbehinderte Menschen in Sachsen da, die diesen Dienst nur in dringenden Notfällen (zum Beispiel bei Gefahren für Leben oder Gesundheit) nutzen sollten.
SMS-Notruf (netzabhängig)
In eingen Mobilfunknetzen besteht die Möglichkeit, eine Notruf-SMS abzusetzen (Sachsen: T-Mobile D1 und Vodafone = 99 / Stand 06/2019).
- Senden Sie den Notruf als Textnachricht mit Angaben zur Art des Notfalls und Ihren Kontaktdaten an die SMS-Notrufnummer Ihres Mobilfunkanbieters.
- Nach Eingang wird die SMS automatisch in ein Fax umgewandelt und der zuständigen Polizeidienststelle übermittelt.
Hinweis: Zum Redaktionsschluss boten im Freistaat Sachsen keine weiteren Mobilfunkbetreiber diesen Service an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Mobilfunkanbieter.
Notruf-App (Smartphone)
Im Freistaat Sachsen können Sie im Notfall auch die Notruf-App "nora" nutzen. Dazu benötigen Sie ein Smartphone mit Internet-Empfang.
- Die App installieren Sie wie üblich aus dem App-Store auf Ihr Mobiltelefon.
- Nach Aktivierung der App folgen Sie den Anweisungen zur Einrichtung, hierbei hinterlegen Sie auch wichtige Angaben zu Ihrer Person, die im Notfall übermittelt werden.
- Im Notfall starten Sie die App und tippen auf dem Bildschirm die jeweilige Art des Notfalls an. Automatisch wird daraufhin aus den hinterlegten persönlichen Daten und den aktuellen GPS-Daten eine Notruf-SMS generiert.
Notruf-Fax
Alternativ können Sie im Notfall der zuständigen Polizeidienststelle ein vorbereitetes Notruf-Fax senden. Den sachsenweit gültigen Vordruck beziehen Sie als PDF-Dokument hier in Amt24 über "Online-Anträge und Formulare" oder über das Internetportal der Polizei.
- Drucken Sie die Notruf-Faxvorlage aus und tragen Sie die notwendigen Daten ein.
- Die Fax-Nummer der zuständigen Polizeidienststelle entnehmen Sie dem Anhang zum Vordruck, speichern Sie die Nummer zusätzlich auch im Faxgerät.
- Halten Sie den vorausgefüllten Vordruck stets parat, damit sie das Notruf-Fax im Notfall sofort versenden können.
Diese Verfahrensweise ist mit dem Vorstand des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e. V. abgestimmt. Orientieren Sie sich im Weiteren an den Regelungen dieses Verbandes.
Hinweis: Das bereitgestellte Notruf-Fax gilt nur im Freistaat Sachsen. Sollten Sie sich in einem anderen Bundesland befinden, müssen Sie die dort verfügbaren Vordrucke verwenden.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Notruf-Faxvordruck
Frist/Dauer
Kosten
- gegebenenfalls Telefongebühren (vertragsabhängig)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.06.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.