Vereinssatzung, Änderungen dem Finanzamt melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.
Daneben müssen angezeigt werden:
- Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
- Veränderungen des Vereinsvorstandes
- Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
- Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
- Vereinsauflösung
Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
Zuständige Stelle
Finanzamt
Voraussetzungen
—
Verfahrensablauf
Die Änderung der Vereinssatzung kann in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Beschluss über die Satzungsänderung oder
- Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde
Frist/Dauer
- Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
- Dem Finanzamt ist die geänderte Satzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder nach Aufforderung zu übermitteln.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.