Bootszeugnis zur Vermietung von Sportbooten, Antrag auf Ausstellung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag von der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde) durch das Bootszeugnis erteilt.
Jede bauliche oder sonstige Veränderung des Sportbootes, die dessen Fahrtauglichkeit beeinflussen kann, muss das verleihende Unternehmen unverzüglich der Landesdirektion Sachsen mitteilen. Solcherlei Veränderungen werden durch die Schifffahrtsbehörde im Bootszeugnis eingetragen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass das Sportboot weiterhin fahrtauglich ist.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 36
Voraussetzungen
technische Zulassung
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung / Verlängerung des Bootszeugnisses stellen Sie bei der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde). Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier in Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Fahrtauglichkeit
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Inbetriebnahme des Bootes / Ablauf der bisherigen Zulassung
Kosten
EUR 20,00 pro Bootszeugnis
Rechtsgrundlage
- Sächsische Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO)
- Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (BinSch-SportbootVermV)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 02.07.2024
Zuständige Dienststelle
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