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Ländliche Entwicklung (LE 2014)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915

Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

  • Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
  • Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung

Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

Konditionen

Finanzierungsart
Anteilfinanzierung (Zuschuss)

Höhe

  • Ländliche Neuordnung: 65 – 90 %
  • GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben des SMR laut Aufruf

Höchstbetrag

  • Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
  • GAK-Maßnahmen: Vorgaben des SMR laut Aufruf

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Antrag

Die jeweils zutreffenden Antragsformulare für Maßnahmen nach der Richtlinie LE/2014 finden Sie unter RL LE/2014. Eine Onlineantragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Ländliche Neuordnung

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
  • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
  • einzelne Beteiligte
  • bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen

Maßnahmen des GAK-Rahmenplans

Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung.

Verfahrensablauf

Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie entsprechend der beabsichtigten Maßnahme auf der Internetseite zur RL LE/2014.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie entsprechend der beabsichtigten Maßnahme auf der Internetseite zur RL LE/2014.

Frist/Dauer

nicht festgelegt

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 17.10.2024

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Ortsauswahl

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