Förderung für Gleichstellungsprojekte beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Gleichstellung von Mann und Frau nach der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit, Nr. 07810
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 31
Voraussetzungen
Förderfähig sind Vorhaben und Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen liegt. Gegebenenfalls gelten weitere Voraussetzungen.
Gegebenenfalls müssen Vorhaben von Fachkräften mit mindestens einem Bachelorabschluss durchgeführt werden. Die Kompetenz zu geschlechtersensibler Arbeit ist nachzuweisen.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt bei der Landesdirektion Sachsen. Über begründete Einzelfälle ist im Benehmen mit dem für Gleichstellung zuständigen Staatsministerium zu entscheiden.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Antragsformblatt
- gegebenenfalls Konzept und weitere nähere Beschreibungen des Vorhabens
- gegebenenfalls Finanzierungs-, Ablauf-, Stellen- und Organisationspläne, -beschreibungen und -nachweise
- gegebenenfalls externe Gutachten
- bei Zuwendungen aus anderen Förderungen gegebenenfalls der Bescheid der jeweiligen Behörde
Frist/Dauer
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben mit überregionalem Wirkungskreis oder innovativem Charakter, landesweit bedeutsame Einzelvorhaben oder grenzüberschreitende und interregionale Vernetzungsarbeit sind bei der Landesdirektion Sachsen in der Regel spätestens bis zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr beziehungsweise die Folgejahre zu stellen.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für sonstige Vorhaben und Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit
- §§ 23 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SÄHO) – Zuwendungen
- § 44 SÄHO – Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 16.08.2023
Zuständige Dienststelle
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