Renteninformation beziehen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie erhalten jährlich automatisch eine ausführliche Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos zu verlangen.
Die Renteninformation ist eine Kurzauskunft über die beim Rentenversicherer gespeicherten Daten, die erste Benachrichtigung enthält zusätzlich den Versicherungsverlauf. Sie ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten und gibt einen Ausblick auf künftige Rentenansprüche und enthält:
- eine Darstellung Ihrer bisher gezahlten Beiträge,
- die Angabe der Höhe der von Ihnen erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sowie
- eine Hochrechnung Ihrer Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersrente
Diese Auskunft ist wichtig, um gegebenenfalls Lücken in Ihrem Versicherungskonto durch entsprechende Nachweise zu bereinigen oder um verlässliche Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu erhalten.
Der Hochrechnung wird eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre zugrunde gelegt.
Ansprechstelle
Auskunft über den Stand des Versicherungskontos:
Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
- Sie sind älter als 27 Jahre und mindestens fünf Jahre rentenversichert.
- Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.
Verfahrensablauf
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie als Versicherter jährlich eine Renteninformation per Post, sofern Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie anstelle der Renteninformation alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft zugesandt. Diese zeigt Ihnen zusätzlich Varianten mit und ohne Abschläge bei frühzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente.
Tipp: Benötigen Sie eine detaillierte Aufstellung der in Ihrem Versicherungsverlauf gespeicherten Daten, so können Sie eine Rentenauskunft beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 109 Sozialgesetzbuch, sechstes Buch (SGB VI) – Renteninformation und Rentenauskunft
Freigabevermerk
Sächsische Staatsakanzlei, Redaktion Amt24. 09.11.2021 (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund – DRV)
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.