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Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung, Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung (FRL Gesundheit und Versorgung)

Zweck der staatlichen Förderung ist es, Träger, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien zu unterstützen, um damit die Gesundheit der Bevölkerung, das Gesundheitswesen sowie die Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen zu befördern.

Was wird gefördert?

Finanziell unterstützt werden im Rahmen dieses Förderprogramms Maßnahmen und Einrichtungen in den Bereichen

  • Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung (A)
  • Hospiz- und Palliativversorgung (B)
  • Kompetenzzentrum Traumaambulanzen (C)
  • Hygiene, Infektionsprävention und Infektionsschutz (D)
  • Modellvorhaben (E)
  • Einrichtung zur überregionalen und landesweiten Verbands- und Organisationstätigkeit im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen (F)

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Personal- und Sachausgaben

Höhe
je nach Fördergegenstand (siehe Teil 2 der Förderrichtlinie)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 21

Voraussetzungen

  • Für das Fördervorhaben können andere öffentliche Mittel beispielsweise der Europäischen Union, des Bundes, der Kommunen oder der Sozialversicherungsträger zur Mitfinanzierung in Anspruch genommen werden. Die finanzielle Beteiligung Dritter ist durch den Antragsteller auszuweisen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind zielgruppenspezifische Vorhaben für Straffällige und Opfer von Gewalttaten mit besonderem Unterstützungsbedarf, die nach der VwV Opfer- und Präventionshilfe vom 29. Juni 2023 (SächsABl. S. 1170) gefördert werden.

Verfahrensablauf

Die Landesdirektion Sachsen, Referat 21, berät zu den Voraussetzungen und dem konkreten Antragsverfahren zum jeweiligen Fördergegenstand.

  • Die Antragstellung erfolgt auf den bereitstehenden Vordrucken.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Im Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Details zu den Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsvordruck, bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Nachweise und Dokumente an.

Frist/Dauer

Es gelten folgende Antragsfristen:

A - Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung

Grundsätzlich:

  • bis 31. Oktober des Vorjahres bei Maßnahmebeginn in der ersten Jahreshälfte
  • bis 31. März des laufenden Jahres bei Maßnahmebeginn in der zweiten Jahreshälfte

außer bei:

  • Krebsberatungsstellen nach Nr. 3: keine Antragsfrist
  • Präventionsmaßnahmen nach Nr. 4: Anträge können ganzjährig gestellt werden
  • Institutionelle Förderung nach Nr. 7: bis 31. Oktober für das Folgejahr oder die Folgejahre

B - Hospiz- und Palliativversorgung

  • Grundsätzlich bis 31. Oktober für das Folgejahr

Bei verspätet eingegangenen Anträgen entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen noch verfügbarer Haushaltsmittel über eine Aufnahme in die Förderung.

C - Kompetenzzentrum Traumaambulanzen

  • Projekte nach Nr. 1: Bis zum 31. Oktober für das Folgejahr
  • Maßnahmen nach Nr. 2: Mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Maßnahme

D - Hygiene, Infektionsprävention und Infektionsschutz

  • bis 31. Oktober des Vorjahres (Maßnahmebeginn in der ersten Jahreshälfte)
  • bis 31. März des laufenden Jahres (Maßnahmebeginn in der zweiten Jahreshälfte)

E - Modellvorhaben

siehe jeweilige Förderbekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Amtsblatt

F - Einrichtung zur überregionalen und landesweiten Verbands- und Organisationstätigkeit im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen

bis 1. September für das Folgejahr

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 26.07.2024

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