Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung, Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung (FRL Gesundheit und Versorgung)
Zweck der staatlichen Förderung ist es, Träger, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien zu unterstützen, um damit die Gesundheit der Bevölkerung, das Gesundheitswesen sowie die Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen zu befördern.
Was wird gefördert?
Finanziell unterstützt werden im Rahmen dieses Förderprogramms Maßnahmen und Einrichtungen in den Bereichen
- Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung (A)
- Hospiz- und Palliativversorgung (B)
- Kompetenzzentrum Traumaambulanzen (C)
- Hygiene, Infektionsprävention und Infektionsschutz (D)
- Modellvorhaben (E)
- Einrichtung zur überregionalen und landesweiten Verbands- und Organisationstätigkeit im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen (F)
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Personal- und Sachausgaben
Höhe
je nach Fördergegenstand (siehe Teil 2 der Förderrichtlinie)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 21
Voraussetzungen
- Für das Fördervorhaben können andere öffentliche Mittel beispielsweise der Europäischen Union, des Bundes, der Kommunen oder der Sozialversicherungsträger zur Mitfinanzierung in Anspruch genommen werden. Die finanzielle Beteiligung Dritter ist durch den Antragsteller auszuweisen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind zielgruppenspezifische Vorhaben für Straffällige und Opfer von Gewalttaten mit besonderem Unterstützungsbedarf, die nach der VwV Opfer- und Präventionshilfe vom 29. Juni 2023 (SächsABl. S. 1170) gefördert werden.
Verfahrensablauf
Die Landesdirektion Sachsen, Referat 21, berät zu den Voraussetzungen und dem konkreten Antragsverfahren zum jeweiligen Fördergegenstand.
- Die Antragstellung erfolgt auf den bereitstehenden Vordrucken.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
- Im Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Details zu den Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsvordruck, bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Nachweise und Dokumente an.
Frist/Dauer
Es gelten folgende Antragsfristen:
A - Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung
Grundsätzlich:
- bis 31. Oktober des Vorjahres bei Maßnahmebeginn in der ersten Jahreshälfte
- bis 31. März des laufenden Jahres bei Maßnahmebeginn in der zweiten Jahreshälfte
außer bei:
- Krebsberatungsstellen nach Nr. 3: keine Antragsfrist
- Präventionsmaßnahmen nach Nr. 4: Anträge können ganzjährig gestellt werden
- Institutionelle Förderung nach Nr. 7: bis 31. Oktober für das Folgejahr oder die Folgejahre
B - Hospiz- und Palliativversorgung
- Grundsätzlich bis 31. Oktober für das Folgejahr
Bei verspätet eingegangenen Anträgen entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen noch verfügbarer Haushaltsmittel über eine Aufnahme in die Förderung.
C - Kompetenzzentrum Traumaambulanzen
- Projekte nach Nr. 1: Bis zum 31. Oktober für das Folgejahr
- Maßnahmen nach Nr. 2: Mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Maßnahme
D - Hygiene, Infektionsprävention und Infektionsschutz
- bis 31. Oktober des Vorjahres (Maßnahmebeginn in der ersten Jahreshälfte)
- bis 31. März des laufenden Jahres (Maßnahmebeginn in der zweiten Jahreshälfte)
E - Modellvorhaben
siehe jeweilige Förderbekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Amtsblatt
F - Einrichtung zur überregionalen und landesweiten Verbands- und Organisationstätigkeit im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen
bis 1. September für das Folgejahr
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 26.07.2024
Zuständige Dienststelle
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