Luftfahrtveranstaltung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit der Veranstalterin oder des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrerinnen und Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.
Ohne die Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Die Landesdirektion prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird während der Veranstaltung kontrolliert.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 36 – Luftfahrt, Binnenschifffahrt
Voraussetzungen
Veranstaltungsleitung
Der Veranstalter / die Veranstalterin bestimmt eine Person, die die Leitung übernimmt.
Der Veranstaltungsleiter / die Veranstaltungsleiterin ist eine sachkundige Person, die in der Lage ist, die Pflichten, die ihm mit der Veranstaltungsgenehmigung auferlegt werden, zu erfüllen. Die Sachkunde bezieht sich insbesondere auf Kenntnisse und Erfahrungen im Luftverkehr und mit Luftfahrtveranstaltungen.
Nachweis der Sachkunde
Beleg durch geeignete Dokumente (Kopie), zum Beispiel
- Lizenz für erlaubnispflichtiges Luftfahrtpersonal
- Bestellung als BfL
- Tätigkeit im Luftverkehr, speziell im Flugbetrieb/Ausbildung
- Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang für Veranstaltungsleiter von Luftfahrtveranstaltungen
Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
- Sofern ein Antragsformular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.
- Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
Antragsinhalt
- Der Antrag enthält folgende Angaben:
- Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde beantragt worden ist
- bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt
- Angabe der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Gesellschaften des Handelsrechts die Staatsangehörigkeit der vertretungsberechtigten Personen
- Angaben über die zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge, insbesondere Anzahl, Muster und Kategorien
- Nachweis des Abschlusses der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen
Bescheid
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Sie die Veranstaltung durchführen dürfen.
Erforderliche Unterlagen
- Einwilligung des Flugplatzhalters (sofern dieser nicht zugleich antragstellende Person ist) oder bei sonstigem Gelände ein Nachweis über das Benutzungsrecht (Pachtvertrag, Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers et cetera)
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugvorführungen. Die Inhalte der Kunst- und Verbandsflugvorführungen sind inhaltlich zu benennen
- Karte im Maßstab 1 : 25.000 mit Darstellung der Lage sowie Abmessungen des Veranstaltungsgeländes
- Übersichtsplan des Geländes mit Darstellung der Anordnung der Flugbetriebs- und sonstigen Flächen, der Anordnung der Zuschauerräume, Absperrungen, Parkflächen für Kfz, Abstellflächen für Luftfahrzeuge, Rettungswege etc. und sonstigen Angaben
- Gutachten über die Eignung des Geländes für die geplante Veranstaltung (nur bei Außenstart- und sonstigem Gelände sowie beim Einsatz von Luftfahrzeugen auf zugelassenen Landesplätzen, wenn diese Luftfahrzeuge nicht in der Landeplatzgenehmigung Betrieb zugelassen sind)
- Darstellung der festgelegten Rundflugstrecken. Mindestens zwei Strecken sind festzulegen, die abwechselnd beflogen werden (Kopie des betreffenden Ausschnitts der ICAO Karte mit Streckendarstellung ist ausreichend)
- Darstellung der Kunstflugzonen für Gästekunstflüge (in geeignetem Kartenmaterial)
- Nachweis über den Trainingszustand der Piloten für Kunst- und Verbandsflugvorführungen
- Kopien der abgeschlossenen Versicherungen. Wenn diese nach Antragstellung abgeschlossen werden, müssen die Nachweise vor Beginn der Veranstaltung nachgereicht werden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde-/ Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Die Luftfahrtbehörde ist berechtigt, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.
Für Segelflugwettbewerbe:
- Kartendarstellung des Wettbewerbsluftraumes, basierend auf der aktuellen Planungskarte für Segelflugwettbewerbe (1 : 1.000.000) der DFS. Eine lesbare Kopie der Planungskarte mit Umrandung der beflogenden GAFOR-Gebiete ist ausreichen (Einzelblätter bitte zusammenkleben!)
- Darstellung des Startaufbaus mit Starterfeld, Schleppstrecken, Abstellplätzen, Wettbewerbsleitung et cetera
Frist/Dauer
Beantragung: mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung
Kosten
EUR 50,00 bis 10.300 EUR
Rechtsgrundlage
- § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 73 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen (Nachrichten für Luftfahrer NfL 1-1533-19)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung, Gebührenverzeichnis Abschnitt VI, Nr. 9 – Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen (§ 24 LuftVG, § 75 LuftVZO)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 19.04.2023
Zuständige Dienststelle
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