Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können
- per Fax,
- per Post zugesandt bzw.
- persönlich abgegeben werden oder
- per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.
Erforderliche Unterlagen
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular der zuständigen IHK.
Weitere Nachweise und Unterlagen:
- Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschrieben
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- beglaubigte Kopie der Originalurkunde und des Originalzeugnisses der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Facharbeiterbrief und -zeugnis, Meisterbrief und -zeugnis)
- Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung der Unterlagen beantragt wurde.
Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Frist/Dauer
bis zu 8 Monate (Einzelfallabhängig)
Kosten
Verfahrensgebühr: EUR 20,00 bis EUR 60,00
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 08.03.2019
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.