Rundfunkbeitrag, Wohnung abmelden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
Eine Abmeldung müssen Sie nur vornehmen, wenn Sie bisher den Rundfunkbeitrag zahlen und die Beitragspflicht für Sie entfällt.
Die Beitragspflicht entfällt, wenn Sie
- in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben,
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben oder erlangen.
Verfahrensablauf
Sie können die Wohnung unter den genannten Voraussetzungen online abmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
Frist/Dauer
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Grund für die Abmeldung eintritt – jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem Sie dies mitgeteilt haben.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 10.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.